Winterdienst
Wie ist die Vertretung im Winterdienst geregelt?
Vertretung ist bei uns kein Zusatz, sondern Vertragsbestandteil. Wir benennen die Ersatzkraft und dokumentieren jede Übergabe.
Eine mündliche Zusage reicht im Winter nicht. Wenn der Hauptdienstleister ausfällt und niemand nachweislich einspringt, ist das für die Haftung ein Problem.
Wir arbeiten deshalb mit einer festen Vertretungsregelung, die vorab schriftlich benannt ist und jährlich überprüft wird.